Rechtsanwaltskanzlei Gemmer-Kling
Ihre Kanzlei in Dexheim

Verkehrsrecht

 


1. Zivilrechtliche Forderungen

Der Bereich des Verkehrsrechts umfasst zunächst die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

Durch meine Kanzlei wird insoweit zunächst die gesamte außergerichtliche Korrespondenz mit der Haftpflichtversicherung der Gegenseite übernommen.

Sollte eine angemessene außergerichtliche Einigung nicht zu erlangen sein, wird die Angelegenheit einem Gerichtsverfahren zugeführt.

2. Vertretung in Ordnungswidrigkeitenverfahren

Darüber hinaus werden durch meine Kanzlei auch Mandate aus dem Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten betreut. Dies sind z. B.:

  • Bußgeldverfahren wegen überhöhter Fahrgeschwindigkeit
  • Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das Rotlichtgebot.

In diesen Fällen wird die gesamte Korrespondenz mit der Polizei, der Bußgeldbehörde, der Staatsanwaltschaft und ggf. dem Gericht durch meine Kanzlei geführt.

Meine Kanzlei übernimmt allerdings auch im Verkehrsrecht keine Fälle aus dem strafrechtlichen Bereich, wie z. B. Verteidigung im Falle des Vorwurfs der Tötung oder Körperverletzung im Straßenverkehr. Für solche Fälle empfehle ich Ihnen aber gerne einen auf dem Gebiet des Strafrechts spezialisierten Kollegen.