Rechtsanwaltskanzlei Gemmer-Kling
Ihre Kanzlei in Dexheim

Impressum


Pflichtangaben nach der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV)

Rechtsanwaltskanzlei Gemmer-Kling

Verena Gemmer-Kling

Am Dreschacker 37

55278 Dexheim

Telefon 06133 / 50 00 110

Telefax  06133 / 50 00 109

Email: info@gemmer-friedrich.de

USt-IdNr.:  DE245136338

Zuständige Aufsichtsbehörde

Rechtsanwältin Verena Gemmer-Kling ist in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin. Sie gehört der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz, Rheinstraße 24, D-56068 Koblenz, Telefon: 0261 / 30335-0, E-Mail: info@rakko.de, an.

Berufshaftpflichtversicherung

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Der Berufshaftpflichtversicherer von Frau Rechtsanwältin Gemmer-Kling ist die

HDI Versicherung AG

Buchholzer Str. 98

30655 Hannover

Berufsrechtliche Regelungen

Folgende berufsrechtliche Regelungen gelten für die Tätigkeit von Rechtsanwälten:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
  • Standesregeln der Rechtsanwälte der EU (CCBE)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)

  • Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV). Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung regelt Inhalt, Umfang und Art der Informationen, die ein Dienstleistungserbringer einem Dienstleistungsempfänger regelmäßig oder auf Anforderung zu Verfügung stellen muss. Die Verordnung ist eine Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie. Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
  • § 5 Telemediengesetz (TMG). In § 5 Telemediengesetz (TMG) sind die Informationenpflichten des Rechtsanwaltes festgelegt, die er zu beachten hat, wenn er eine Kanzleihomepage betreibt. Das Gesetz verpflichtet Rechtsanwälte unter anderem zur Angabe von Kontaktdaten, unter denen eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme möglich ist, zur Angabe der zuständigen Rechtsanwaltskammer und zu einem Hinweis auf die entsprechenden berufsrechtlichen Regelungen. Für letzteres verlangt § 5 Abs. 1 Nr. 5c TMG die - zumindest stichwortartige - Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelung sowie die - zumindest stichwortartige - Bezeichnung der Fundstelle.

Diese Regelungen sind im Internet auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer http://www.brak.de veröffentlicht.

Der Mandant / die Mandantin kann eventuell auftretende Unstimmigkeiten und Streitfragen bezüglich des anwaltlichen Vertragsverhältnisses von der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft c/o Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstraße 9, 10179 Berlin, klären lassen.

Alternativ kann er sich an die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltskammer Koblenz, Rheinstraße 24, 56068 Koblenz, wenden. 

Frau Verena Gemmer-Kling ist zugelassen als Rechtsanwältin in Deutschland (Berufsbezeichnung, verleihender Staat) und niedergelassen im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Amts- und Landgerichts Mainz.

  • Mitglied im Rheinhessischen Anwaltverein Mainz e.V. und im DAV (=DeutscherAnwaltVerein).
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV.
  • Mitglied der Gewerbevereinigung Undenheim & Mittlere Selz.
  • Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz.

Plattform der EU zur außergerichtlichen OnlineStreitbeilegung mit Verbrauchern

Informationspflichten nach §§ 36, 37 VSBG

  • Die Kanzlei nimmt an keinen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Haftung

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Realisierung Website

Dipl.-Ing.(FH) Jochen Kling

Dolce-Ring 22

55278 Undenheim

Telefon 0177-6135896

Email: jochen-kling@t-online.de