Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Um die Objektivität der Betrachtungsweise zu erhalten, vertrete ich sowohl die rechtlichen Interessen von Arbeitnehmern als auch diejenigen von Arbeitgebern.
Nur durch eine objektive Betrachtungsweise unter Berücksichtigung des Blickwinkels der Gegenseite, kann der konkrete Mandant / die konkrete Mandantin nach diesseitiger Ansicht eine Beratung erfahren, in der er oder sie auch auf Risiken seines / ihres Verhaltens und vorhandene Prozessrisiken hingewiesen wird.
Die Beratung, sowie außergerichtliche als auch gerichtliche Vertretung, erfolgen in allen klassischen Bereichen des Individualarbeitsrechts, wie z. B.: